KOSTENERSTATTUNG & ABRECHNUNG
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Eine Kostenerstattung erhalten Sie in der Regel von einer privaten Krankenversicherung, einer privaten Zusatzversicherung für Kassenpatienten, die Heilpraktikerleistungen abdeckt und der Beihilfe.
SIND SIE PRIVAT VERSICHERT?
Dann übernimmt Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten je nach abgeschlossenem Tarif bis zu 100 Prozent. Bitte beachten Sie den Selbstbehalt und den maximal erstattungsfähigen Betrag, den manche Verträge beinhalten.
SIND SIE GESETZLICH VERSICHERT?
Dann beachten Sie bitte, dass Ihre Versicherung die Behandlungskosten nicht erstattet. Es besteht jedoch die Möglichkeit die anfallenden Behandlungskosten durch eine private Zusatzversicherung, die Heilpraktikerleistungen abdeckt, erstattet zu bekommen. Diese kann ergänzend zu einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Die Tarife der einzelnen Anbieter variieren wegen unterschiedlichen Erstattungssummen pro Jahr und Leistungsumfang. Grundsätzlich sind Tarife, die ausschließlich die Heilpraktiker-Behandlung erstatten die bessere Alternative. Sie bekommen einen guten Eindruck über das derzeitige Angebot von Zusatzversicherungen für Heilpraktiker unter folgendem Link:
https://zusatzversicherung.check24.de/heilpraktiker/benutzereingaben/?prefill=true&c24api_healer=yes
Vor dem Versicherungs-Abschluss im Internet sollten Sie ein persönliches Gespräch am Telefon in Anspruch nehmen, das check24 anbietet. Die Details sind entscheidend.
Oder Sie wenden sich an einen freien Versicherungsmakler Ihres Vertrauens. Bei Fragen zur Versicherung können Sie sich jederzeit auch an mich wenden.